Kindergarten Großensee e.V.

Informationen über den Verein

Wir als Verein – Gemeinsam sind wir stark

Seit 1982 gibt es diesen Elternverein, der einst zügig startete und heute mit rund 100 Kindern eine der größten Kitas im Kreis betreut.

Unsere Einrichtung baut auf die Mithilfe der Eltern, auf die wir angewiesen sind. Für die Arbeit in unserem Vorstand finden sich 5 ehrenamtlich tätige Eltern, die für je 2 Jahre gewählt werden. Mindestens ein Elternteil wird bei Eintritt eures Kindes gleichzeitig Mitglied im Verein und erhält somit einen Einblick in die Arbeit des Vereins und besitzt ein Mitspracherecht bei Diskussionen und Entscheidungen. Über die Arbeit des Vorstands und des pädagogischen Personals wird auf der jährlichen Mitgliederversammlung informiert und sich ausgetauscht. Es wird bewusst Raum geschaffen, um Themen besprechen zu können und die Vereinsarbeit offenzulegen.

Historie

Die Gemeinde stellte (1982) in ihrem Dörphus einen Raum zur Verfügung, in dem zunächst eine Gruppe von einer Erzieherin und Müttern betreut wurde.

Als in Großensee immer mehr Kinder auf einen freien Platz im Kindergarten warteten, baute die Gemeinde ein neues Gebäude mit zwei Gruppenräumen.

Im Sommer 1996 war es dann so weit: Mehr als 50 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren konnten ihr neues Haus beziehen. In zwei Vormittagsgruppen und einer Nachmittagsgruppe wurden sie nun von vier pädagogischen Fachkräften und einer Praktikantin betreut.

Im April 2012 wurde die Krippe im neu angebauten Hausteil eröffnet. Seitdem werden dort 10 Kinder von 2 pädagogischen Fachkräften betreut.

Für viele junge Grooßenseer Kinder reichte der Platz aber nicht und schon im Mai 2017 wurde ein weiterer Anbau für eine zweite Krippengruppe mit 10 Kindern und 2 pädagogischen Fachkräften eröffnet.

Bis heute ist der Elternverein Träger des Kindergartens. Der Vorstand leistet alle geschäftlichen Belange ehrenamtlich. Eine intensive Zusammenarbeit von Eltern und Erzieherinnen zeichnet den Kindergarten Großensee aus. Die regelmäßige Elternmithilfe – wie z.B. bei der Gartenarbeit oder der Organisation und Durchführung von Festen und besonderen Veranstaltungen – ist nicht nur erwünscht, sondern erforderlich.